Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers, sind ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erteilte Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergeleitet hat, den Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit und Vorkenntnis (1) Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher erfolgt die Provisionsvereinbarung und Einhaltung der Formvorschriften unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 656a bis 656d BGB. (2) Ist dem Kunden die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Information, unter Offenlegung der Quelle in Textform mitzuteilen.
§ 3 Objektangaben und Haftungsausnahme Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen basieren auf den Angaben des Verkäufers/Vermieters oder von diesen beauftragten Dritten. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben keine Gewähr oder Haftung, es sei denn, die Unrichtigkeit war für den Makler bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbar. Es obliegt dem Kunden, die Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Auskunft (1) Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des Vertragspartners durch die Tätigkeit des Maklers veranlasst wurde. (2) Der Auftraggeber erteilt dem Makler die Befugnis, zur Durchführung des Auftrages Einsicht in das Grundbuch, behördliche Akten (insbesondere Bauakten) sowie Auskünfte beim WEG-Verwalter einzuholen, und verpflichtet sich, dem Makler hierfür auf Verlangen gesonderte Vollmachten zu erteilen.
§ 5 Provisionsanspruch und Ersatzgeschäfte (1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages, sofern dieser auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. (2) Ein Provisionsanspruch besteht auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäft, sofern zwischen der Maklertätigkeit und dem Zustandekommen des Hauptvertrages die rechtlich erforderliche Ursächlichkeit und wirtschaftliche Identität im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegen.
§ 6 Aufwendungsersatz Ein Anspruch auf Erstattung nachweisbarer Aufwendungen (z. B. Inserate, Portalgebühren, Fahrtkosten, Erstellung von Exklusivmaterialien) bei Zustandekommen oder Nichtzustandekommen des Vertrages besteht nur, wenn dies zwischen den Parteien zuvor ausdrücklich und schriftlich bzw. in Textform vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Haftungsbeschränkung (1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Maklers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler alle für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Informationen und Dokumente (insbesondere Identitätsnachweis, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten) vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung bzw. vor Abschluss des Hauptvertrages zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache (1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. (2) Abrechnungswährung ist der Euro (EUR). (3) Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen angefertigt werden, dient dies lediglich der Information; im Falle von Abweichungen oder Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich. (4) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Firmensitz des Maklers ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.
§ 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.